Women's 100 | Rapha x Frauenbewegung Rennrad x Schicke Mütze
100 km Radfahren an einem Stück - das ist seit 2013 die Challenge von Rapha, die an alle Frauen weltweit an einem Tag oder Wochenende im Jahr gestellt wird.
Für viele von uns sind 100 km nun keine echte Herausforderung mehr - für andere allerdings schon!
Natürlich kannst Du es solo angehen und versuchen, Dich in der Bestenliste ganz weit nach vorne zu schrauben. Mit der Frauenbewegung Rennrad gestalten wir diesen Tag aber auf unsere bewährte Art und Weise.
Wir zelebrieren den Frauenradsport als große Gemeinschaftsaktion, sorgen für eine gute Verpflegung mit einem schönen Kuchenstopp und gemeinsamen Ausklang auf dem Hof der Schicken Mütze. Dabei kommen Frauen ganz unterschiedlichen Leistungsniveaus zusammen und schaffen es trotzdem, dass alle dabei Spaß haben.
Wo wir gerade die Schicke Mütze erwähnen... Ihr bekommt, wenn ihr die offizielle Strava Challenge von Rapha besteht, ja einen Rabattcode von 20% auf online-Bestellungen und Einkäufe im Clubhouse. Ihr könnt aber auch direkt in der Schicken Mütze zuschlagen, denn ihr bekommt als Teilnehmende unserer Ausfahrt ebenfalls 20% auf die Rapha Artikel im Laden, die nicht bereits reduziert sind. Einzulösen am Eventtag oder innerhalb von 7 Tagen danach.
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Nehmt bei Strava die Challenge von Rapha an!
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Die Eckpunkte noch einmal zusammengefasst:
Die Tour wird geguided.
Wir starten zusammen und kommen zusammen an.
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10:30 Uhr Treffpunkt Schicke Mütze, Oststr. 119, 40210 Düsseldorf
10:50 Uhr Briefing (Teilnahme ist Pflicht)
11:00 Uhr Abfahrt
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ca. 100 km
ca. 300 hm
ca. 22-24 km/h
Verpflegungspause mit Kaffee und Kuchen nach ca. 50 km
Gemeinsamer Abschluss in der Schicken Mütze mit Getränken, Snack und Musik.
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Allgemein:
Die unten genannten Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmerinnen bei von der
Schicke Mütze GmbH (im Folgenden „SCHICKE MÜTZE“ oder „Veranstalterin“ genannt) organisierten Radausfahrten (im Folgenden auch „Veranstaltung“ genannt).
Verhalten/Ordnung:
1. Die Ausfahrten von SCHICKE MÜTZE haben zu keiner Zeit den Charakter eines
Radrennens. Es erfolgen weder Zeitnahmen noch wird eine Rangfolge der Teilnehmer:innen ermittelt. Bei Missachtung dieser Regel können Teilnehmerinnen von den Verantwortlichen oder deren Erfüllungsgehilfen sofort von der Ausfahrt ausgeschlossen werden
2. Die Ausfahrten von SCHICKE MÜTZE sind, wenn nicht ausdrücklich anders deklariert, Rennradausfahrten, an denen ausschließlich auf Fahrrädern mit sogenanntem Rennradbügel
teilgenommen werden darf.
3. Die SCHICKE MÜTZE legt Wert auf einen respektvollen, freundlichen Umgang innerhalb
der Teilnehmendengruppe, aber auch gegenüber allen Zufußgehenden, Radfahrenden und
KFZ-Führenden, denen man bei der Ausfahrt begegnet. Sollte eine Teilnehmerin ein
Verhalten an den Tag legen, das nach Ansicht der Veranstalterin oder deren
Erfüllungsgehilfen dieser Regel widerspricht, behalten sie sich vor, diese Teilnehmerin von
der Ausfahrt auszuschließen.
4. Die Teilnehmerin ist für den einwandfreien technischen Zustand und die Sicherheit seines
mitgebrachten Fahrrads selbst verantwortlich. Eine Überprüfung privater Fahrräder durch die
Veranstalterin findet nicht statt. Sollte die Veranstalterin dennoch ein Fahrrad als nicht für die
Ausfahrt geeignet erachten, so kann sie die Teilnehmerin von der Ausfahrt jederzeit
ausschließen – sowohl vor Beginn als auch während der Ausfahrt.
5. Die Teilnehmerin hat sich vor Beginn der Ausfahrt mit allgemeinen Gruppenregeln für
Rennradausfahrten vertraut gemacht und befolgt sie. Das Briefing der Veranstalterin vor einer
Ausfahrt kann diese Gruppenregeln immer nur in Teilen enthalten.
6. Während der Ausfahrten ist den Anweisungen der Veranstalterin und deren
Erfüllungsgehilfen unbedingt Folge zu leisten.
Gefahren:
1. Die Teilnehmerin nimmt auf eigene Gefahr an der Ausfahrt von SCHICKE MÜTZE teil.
2. Der Teilnehmerin ist bewusst, dass es sich bei den Ausfahrten um Veranstaltungen handelt, die im öffentlichen Straßenverkehr auf nicht abgesperrten oder gesicherten Stecken stattfindet und damit ein erhöhtes Gefahrenpotential enthält, bei der trotz Beachtung der erforderlichen
Sorgfalt eine Schädigung nicht auszuschließen ist.
3. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist einzuhalten.
4. Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms ist verpflichtend.
Haftung:
1. Jede Teilnehmerin ist verpflichtet, selbst für eine gültige Haftpflichtversicherung zu sorgen.
Es besteht kein Versicherungsschutz für die Teilnehmerinnen seitens der Veranstalterin.
2. Auf Aufforderung ist die Teilnehmerin verpflichtet, der Veranstalterin einen Nachweis des
Versicherungsschutzes vorzulegen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist die
Teilnahme an der Ausfahrt nicht gestattet.
3. Die Veranstalterin haftet ausschließlich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit oder an Sachen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Veranstalterin beruhen.
Versicherung / Voraussetzungen
Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko. Es gibt seitens des Veranstalters keine Unfallversicherung. Jeder Teilnehmer sollte sich gemäß seinen eigenen Ansprüchen absichern.Es besteht Helmpflicht. Jeder ist für ein technisch einwandfreies Fahrrad verantwortlich.
Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen kann eine Teilnehmerin von der Ausfahrt
ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung einer etwaigen Teilnahmegebühr besteht.
