Saisoneröffnung GOOD TIME auf der Cyclingworld 2026
Eine gute Zeit auf dem Rennrad verspricht die Frauenbewegung Rennrad. Mit der Ausfahrt
im Rahmenprogramm der Cyclingworld starten wir in jedem Jahr in unsere GOOD TIME
Saison.
Zu unseren Ausfahrten solltet ihr wissen, dass uns die Pace nicht unwichtig ist, aber nicht im Vordergrund steht. Unser oberstes Ziel ist, die Gruppe so zu formen, dass alle zusammen möglichst sicher viel Spaß miteinander erleben.
Wir hoffen auch für diese Ausgabe auf Sonnenschein für ein beachtliches Peloton aus Frauen, die sich am Samstag Morgen mit ihren Rennrädern auf den Weg machen - auf rund 60 flache Kilometer zu einigen der schönsten Ecken, die man im linksrheinischen Umland von Düsseldorf so finden kann.
Organisiert wird die Ausfahrt von Frauen aus den Reihen der Schicken Mütze und anderen
Akteurinnen der Düsseldorfer Frauen-Radsport-Community. Frau ist für uns, wer sich selbst
als Frau bezeichnet. FLINTA* sind selbstverständlich willkommen.
Taschen können an der Garderobe der Messe deponiert werden.
- Moderates Tempo. Von Frauen für Frauen
- Wann: Samstag, 21.03.2026 um 10.00 Uhr
- Wo: Haupteingang zur Messe am Fahrradparkplatz auf dem Areal Böhler
- Wer: Die Teilnahme ist auf 45 Starterinnen limitiert.
- Womit: Alle verkehrssicheren Räder mit Rennbügel (Rennräder, Gravelbikes, keine
Triathlonaufbauten, keine Fixies, keine Pedelecs) - Wie schnell: Schnitt am Ende irgendwo zwischen 22-25 km
- Im Ticketpreis enthalten ist ein Tagesticket für die Cyclingworld.
Allgemein:
Die unten genannten Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmerinnen bei von der
Schicke Mütze GmbH (im Folgenden „SCHICKE MÜTZE“ oder „Veranstalterin“ genannt) organisierten Radausfahrten (im Folgenden auch „Veranstaltung“ genannt).
Verhalten/Ordnung:
1. Die Ausfahrten von SCHICKE MÜTZE haben zu keiner Zeit den Charakter eines
Radrennens. Es erfolgen weder Zeitnahmen noch wird eine Rangfolge der Teilnehmer:innen ermittelt. Bei Missachtung dieser Regel können Teilnehmerinnen von den Verantwortlichen oder deren Erfüllungsgehilfen sofort von der Ausfahrt ausgeschlossen werden
2. Die Ausfahrten von SCHICKE MÜTZE sind, wenn nicht ausdrücklich anders deklariert, Rennradausfahrten, an denen ausschließlich auf Fahrrädern mit sogenanntem Rennradbügel
teilgenommen werden darf.
3. Die SCHICKE MÜTZE legt Wert auf einen respektvollen, freundlichen Umgang innerhalb
der Teilnehmendengruppe, aber auch gegenüber allen Zufußgehenden, Radfahrenden und
KFZ-Führenden, denen man bei der Ausfahrt begegnet. Sollte eine Teilnehmerin ein
Verhalten an den Tag legen, das nach Ansicht der Veranstalterin oder deren
Erfüllungsgehilfen dieser Regel widerspricht, behalten sie sich vor, diese Teilnehmerin von
der Ausfahrt auszuschließen.
4. Die Teilnehmerin ist für den einwandfreien technischen Zustand und die Sicherheit seines
mitgebrachten Fahrrads selbst verantwortlich. Eine Überprüfung privater Fahrräder durch die
Veranstalterin findet nicht statt. Sollte die Veranstalterin dennoch ein Fahrrad als nicht für die
Ausfahrt geeignet erachten, so kann sie die Teilnehmerin von der Ausfahrt jederzeit
ausschließen – sowohl vor Beginn als auch während der Ausfahrt.
5. Die Teilnehmerin hat sich vor Beginn der Ausfahrt mit allgemeinen Gruppenregeln für
Rennradausfahrten vertraut gemacht und befolgt sie. Das Briefing der Veranstalterin vor einer
Ausfahrt kann diese Gruppenregeln immer nur in Teilen enthalten.
6. Während der Ausfahrten ist den Anweisungen der Veranstalterin und deren
Erfüllungsgehilfen unbedingt Folge zu leisten.
Gefahren:
1. Die Teilnehmerin nimmt auf eigene Gefahr an der Ausfahrt von SCHICKE MÜTZE teil.
2. Der Teilnehmerin ist bewusst, dass es sich bei den Ausfahrten um Veranstaltungen handelt, die im öffentlichen Straßenverkehr auf nicht abgesperrten oder gesicherten Stecken stattfindet und damit ein erhöhtes Gefahrenpotential enthält, bei der trotz Beachtung der erforderlichen
Sorgfalt eine Schädigung nicht auszuschließen ist.
3. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist einzuhalten.
4. Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms ist verpflichtend.
Haftung:
1. Jede Teilnehmerin ist verpflichtet, selbst für eine gültige Haftpflichtversicherung zu sorgen.
Es besteht kein Versicherungsschutz für die Teilnehmerinnen seitens der Veranstalterin.
2. Auf Aufforderung ist die Teilnehmerin verpflichtet, der Veranstalterin einen Nachweis des
Versicherungsschutzes vorzulegen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist die
Teilnahme an der Ausfahrt nicht gestattet.
3. Die Veranstalterin haftet ausschließlich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit oder an Sachen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Veranstalterin beruhen.
Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen kann eine Teilnehmerin von der Ausfahrt
ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung einer etwaigen Teilnahmegebühr besteht.
