Die Klassikerausfahrt auf der Cyclingworld 2026 - 22.03.2026 um 10:00 Uhr
Im Rahmen der Cyclingworld laden Schicke Mütze und https://www.klassikerausfahrt.de/ zur Ausfahrt für Freundinnen und Freunde klassischer Rennräder ein. Bereits zum vierten Mal in Folge wird die Klassikerausfahrt im Rahmen der Cyclingworld wieder Fahrt aufnehmen. Wir hoffen wie im letzten Jahr wieder auf bestes Wetter, damit die polierten Schätze im Sonnerschein ihre ganze Strahlkraft zur Schau stellen können. Aber auch bei Wolken oder Regen wird die Ausfahrt stattfinden, getreu dem Motto - es gibt kein schlechtes Wetter, sondern nur unpassende Kleidung. Teilnehmen dürfen alle fahrradbegeisterten Besitzer und Besitzerinnern klassischer Rennräder, als Grundregel halten wir uns an die Rahmenbedingungen der Eroica Kollegen aus Italien: Freiliegende Bremszüge, Körbchen Pedale und Unterrohrschalthebel. Um unnötige Risiken zu vermeiden, ist ein Helm Pflicht.
Freut euch auf:
- eine genussvolle Strecke (ca. 70km) rund um Düsseldorf auf befestigten Wegen mit geringen Steigungen.
- geführte Ausfahrt im Peloton mit entspanntem Tempo.
- Wann: Abfahrt am 22.03.2026 um 10:30 Uhr. Treffen um 10.00 Uhr.
- Wo: Haupteingang zur Messe am Fahrradparkplatz auf dem Areal Böhler
- Wer: Die Teilnahme ist auf 40 Starterinnen und Starter limitiert.
- Womit: Mitfahren können klassische verkehrssichere Rennräder mit Körbchen Pedale und Rahmenschalthebel
- Wieviel: Die Karten für diese Ausfahrt kosten € 20,-
Im Preis enthalten ist ein Ticket für die Cyclingworld. Zudem legen wir unterwegs einen Stopp ein, bei dem Ihr mit einem Snack und Getränken verwöhnt werdet. Weitere Details auch zur Routenplanung werden Euch rechtzeitig geschickt.
Allgemein:
Die unten genannten Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmerinnen bei von der
Schicke Mütze GmbH (im Folgenden „SCHICKE MÜTZE“ oder „Veranstalterin“ genannt) organisierten Radausfahrten (im Folgenden auch „Veranstaltung“ genannt).
Verhalten/Ordnung:
1. Die Ausfahrten von SCHICKE MÜTZE haben zu keiner Zeit den Charakter eines
Radrennens. Es erfolgen weder Zeitnahmen noch wird eine Rangfolge der Teilnehmer:innen ermittelt. Bei Missachtung dieser Regel können Teilnehmerinnen von den Verantwortlichen oder deren Erfüllungsgehilfen sofort von der Ausfahrt ausgeschlossen werden
2. Die Ausfahrten von SCHICKE MÜTZE sind, wenn nicht ausdrücklich anders deklariert, Rennradausfahrten, an denen ausschließlich auf Fahrrädern mit sogenanntem Rennradbügel
teilgenommen werden darf.
3. Die SCHICKE MÜTZE legt Wert auf einen respektvollen, freundlichen Umgang innerhalb
der Teilnehmendengruppe, aber auch gegenüber allen Zufußgehenden, Radfahrenden und
KFZ-Führenden, denen man bei der Ausfahrt begegnet. Sollte eine Teilnehmerin ein
Verhalten an den Tag legen, das nach Ansicht der Veranstalterin oder deren
Erfüllungsgehilfen dieser Regel widerspricht, behalten sie sich vor, diese Teilnehmerin von
der Ausfahrt auszuschließen.
4. Die Teilnehmerin ist für den einwandfreien technischen Zustand und die Sicherheit seines
mitgebrachten Fahrrads selbst verantwortlich. Eine Überprüfung privater Fahrräder durch die
Veranstalterin findet nicht statt. Sollte die Veranstalterin dennoch ein Fahrrad als nicht für die
Ausfahrt geeignet erachten, so kann sie die Teilnehmerin von der Ausfahrt jederzeit
ausschließen – sowohl vor Beginn als auch während der Ausfahrt.
5. Die Teilnehmerin hat sich vor Beginn der Ausfahrt mit allgemeinen Gruppenregeln für
Rennradausfahrten vertraut gemacht und befolgt sie. Das Briefing der Veranstalterin vor einer
Ausfahrt kann diese Gruppenregeln immer nur in Teilen enthalten.
6. Während der Ausfahrten ist den Anweisungen der Veranstalterin und deren
Erfüllungsgehilfen unbedingt Folge zu leisten.
Gefahren:
1. Die Teilnehmerin nimmt auf eigene Gefahr an der Ausfahrt von SCHICKE MÜTZE teil.
2. Der Teilnehmerin ist bewusst, dass es sich bei den Ausfahrten um Veranstaltungen handelt, die im öffentlichen Straßenverkehr auf nicht abgesperrten oder gesicherten Stecken stattfindet und damit ein erhöhtes Gefahrenpotential enthält, bei der trotz Beachtung der erforderlichen
Sorgfalt eine Schädigung nicht auszuschließen ist.
3. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist einzuhalten.
4. Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms ist verpflichtend.
Haftung:
1. Jede Teilnehmerin ist verpflichtet, selbst für eine gültige Haftpflichtversicherung zu sorgen.
Es besteht kein Versicherungsschutz für die Teilnehmerinnen seitens der Veranstalterin.
2. Auf Aufforderung ist die Teilnehmerin verpflichtet, der Veranstalterin einen Nachweis des
Versicherungsschutzes vorzulegen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist die
Teilnahme an der Ausfahrt nicht gestattet.
3. Die Veranstalterin haftet ausschließlich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit oder an Sachen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Veranstalterin beruhen.
Versicherung / Voraussetzungen
Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko. Es gibt seitens des Veranstalters keine Unfallversicherung. Jeder Teilnehmer sollte sich gemäß seinen eigenen Ansprüchen absichern.Es besteht Helmpflicht. Jeder ist für ein technisch einwandfreies Fahrrad verantwortlich.
Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen kann eine Teilnehmerin von der Ausfahrt
ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung einer etwaigen Teilnahmegebühr besteht.
