Crossing Borders 2026: Düsseldorf – Maastricht – Düsseldorf – Die Mützenlangstrecke - 05.07.2026 ab 07:00 Uhr
In Zeiten, in denen der Gedanke eines freien, offenen Europas diskreditiert und stellenweise die Rolle rückwärts in Nationalstaatlichkeit als zukunftsfähig vermittelt wird, ist es in unseren Augen wichtig, Grenzenlosigkeit als wünschenswert zu feiern. Seit Tagen der Klassikerausfahrt pflegen wir freundschaftliche Verbindungen in die Niederlande, vom Stalen Ros in Neerkant über den Giro De Caffé unseres Freundes Paul bis zu den Pathfinder-Runden von Yorit sind wir gern zu Gast bei den Nachbarn. Daher waren wir schnell begeistert, als in Gesprächen mit den Freunden von Albion und Hunt die Idee einer Ausfahrt in Kooperation mit Off the Map in Maastricht entstand. Im März letzten Jahres haben wir die erste Ausgabe von Crossing Borders als Ausfahrt von Düsseldorf nach Maastricht umgesetzt, im Juli folgte dann die erste XL-Version mit weiterer Unterstützung durch Brooks, Climaid und Chimpanzee, die mit einer Strecke in der Form einer liegenden Acht Maastricht und Düsseldorf mit unterschiedlichen Hin- und Rückwegen verbindet und sich in der Mitte am alten Rurarm im Ort Floßdorf kreuzt.
Das Debüt im letzten Jahr hatte wenig Vorlauf und wir mussten im Rahmen der Organisation etwas improvisieren, was dem Spaß eines langen Tages auf dem Rad jedoch nie in die Quere kam. In diesem Jahr haben wir nun erste Erfahrungen, etwas mehr Vorlauf und gönnen uns einen kreativen Blick gegönnt, welche Ideen das Konzept ergänzen. Erstmal wird 2026 die Möglichkeit bestehen, Crossing Borders allein oder mit Freundinnen und Freunden im eigenen Tempo zu absolvieren. Natürlich immer in einem Zeitfenster, bei dem wir auch mit dem kleinen Team die Besetzung der Verpflegungsstation und des Wendepunkts bei Off the Map in Maastricht sicherstellen können. Entsprechende Zeitfenster für die Starter*innen helfen da natürlich und geben euch die Freiheit, zu entscheiden, ob ihr schnell oder langsamer unterwegs sein möchtet. Dazu werden wir auch 2026 wieder zwei geführte Gruppen anbieten, die sich im Tempo ergänzen, aber unterscheiden. Während die normale Gruppe unser Mützen-Social-Ride-Tempo von 25km/h im Schnitt anpeilt, wird es eine schnellere Gruppe geben, die mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 28-29km/h unterwegs sein wird.
Wir werden die Anzahl der Tickets von Düsseldorf aus auf 99 Teilnehmer*innen begrenzen, die Kollegen in Maastricht werden mit maximal 50 Fahrer*innen starten. Ihr könnt euch in Ruhe überlegen, wie ihr die Strecke absolvieren möchtet, wir fragen Anfang Juni ab, wie und wann ihr auf die Reise gehen möchtet.
Damit wir nicht nur eine schöne Geschichte zum Grenzübertritt erzählen, sondern die Ausfahrt auch einen handfesten Beitrag leistet, werden wir € 1000,- der Startgelder für die Flüchtlingshilfe „Flüchtlinge Willkommen in Düsseldorf e.V.“ spenden. Wir hoffen auf ein ausreichend großes Teilnehmer*innen-Feld, damit wir nicht draufzahlen müssen, aber das ist unser Risiko. Angesichts der Ausgabe im letzten Jahr sind wir jedoch zuversichtlich, dass wir ausreichend Starter*innen begrüßen können.
05.07.2026, 07:00 bis 22:00 Uhr
Das Crossing Borders – Ticket für € 59,- beinhaltet:
Espresso zum Start in der Mütze
Verpflegung Floßdorf Hinreise nach Maastricht
Verpflegung Wendepunkt Maastricht inklusive Getränke
Verpflegung Floßdorf Rückreise nach Düsseldorf
Pasta-Party zum Abschluss in der Mütze inklusive alkoholfreier Getränke.
Weitere Infos zu Öffnungszeiten der Verpflegungsstationen und Abfahrtszeiten folgen.
Und die ein oder andere Überraschung lassen wir uns bestimmt auch noch einfallen…
Allgemein:
Die unten genannten Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmerinnen bei von der
Schicke Mütze GmbH (im Folgenden „SCHICKE MÜTZE“ oder „Veranstalterin“ genannt) organisierten Radausfahrten (im Folgenden auch „Veranstaltung“ genannt).
Verhalten/Ordnung:
1. Die Ausfahrten von SCHICKE MÜTZE haben zu keiner Zeit den Charakter eines
Radrennens. Es erfolgen weder Zeitnahmen noch wird eine Rangfolge der Teilnehmer:innen ermittelt. Bei Missachtung dieser Regel können Teilnehmerinnen von den Verantwortlichen oder deren Erfüllungsgehilfen sofort von der Ausfahrt ausgeschlossen werden
2. Die Ausfahrten von SCHICKE MÜTZE sind, wenn nicht ausdrücklich anders deklariert, Rennradausfahrten, an denen ausschließlich auf Fahrrädern mit sogenanntem Rennradbügel
teilgenommen werden darf.
3. Die SCHICKE MÜTZE legt Wert auf einen respektvollen, freundlichen Umgang innerhalb
der Teilnehmendengruppe, aber auch gegenüber allen Zufußgehenden, Radfahrenden und
KFZ-Führenden, denen man bei der Ausfahrt begegnet. Sollte eine Teilnehmerin ein
Verhalten an den Tag legen, das nach Ansicht der Veranstalterin oder deren
Erfüllungsgehilfen dieser Regel widerspricht, behalten sie sich vor, diese Teilnehmerin von
der Ausfahrt auszuschließen.
4. Die Teilnehmerin ist für den einwandfreien technischen Zustand und die Sicherheit seines
mitgebrachten Fahrrads selbst verantwortlich. Eine Überprüfung privater Fahrräder durch die
Veranstalterin findet nicht statt. Sollte die Veranstalterin dennoch ein Fahrrad als nicht für die
Ausfahrt geeignet erachten, so kann sie die Teilnehmerin von der Ausfahrt jederzeit
ausschließen – sowohl vor Beginn als auch während der Ausfahrt.
5. Die Teilnehmerin hat sich vor Beginn der Ausfahrt mit allgemeinen Gruppenregeln für
Rennradausfahrten vertraut gemacht und befolgt sie. Das Briefing der Veranstalterin vor einer
Ausfahrt kann diese Gruppenregeln immer nur in Teilen enthalten.
6. Während der Ausfahrten ist den Anweisungen der Veranstalterin und deren
Erfüllungsgehilfen unbedingt Folge zu leisten.
Gefahren:
1. Die Teilnehmerin nimmt auf eigene Gefahr an der Ausfahrt von SCHICKE MÜTZE teil.
2. Der Teilnehmerin ist bewusst, dass es sich bei den Ausfahrten um Veranstaltungen handelt, die im öffentlichen Straßenverkehr auf nicht abgesperrten oder gesicherten Stecken stattfindet und damit ein erhöhtes Gefahrenpotential enthält, bei der trotz Beachtung der erforderlichen
Sorgfalt eine Schädigung nicht auszuschließen ist.
3. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist einzuhalten.
4. Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms ist verpflichtend.
Haftung:
1. Jede Teilnehmerin ist verpflichtet, selbst für eine gültige Haftpflichtversicherung zu sorgen.
Es besteht kein Versicherungsschutz für die Teilnehmerinnen seitens der Veranstalterin.
2. Auf Aufforderung ist die Teilnehmerin verpflichtet, der Veranstalterin einen Nachweis des
Versicherungsschutzes vorzulegen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist die
Teilnahme an der Ausfahrt nicht gestattet.
3. Die Veranstalterin haftet ausschließlich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit oder an Sachen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Veranstalterin beruhen.
Versicherung / Voraussetzungen
Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko. Es gibt seitens des Veranstalters keine Unfallversicherung. Jeder Teilnehmer sollte sich gemäß seinen eigenen Ansprüchen absichern.Es besteht Helmpflicht. Jeder ist für ein technisch einwandfreies Fahrrad verantwortlich.
Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen kann eine Teilnehmerin von der Ausfahrt
ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung einer etwaigen Teilnahmegebühr besteht.
