GOOD TIME FASTER - Frauenbewegung Rennrad - special series
Einmal im Monat rollt jetzt der Good Time Faster Train - die Ergänzung zu unserem allseits bekannten Format Good Time Tuesday. Anders als bei den Dienstagsrunden wird hier durchgewechselt, dass heißt jede darf mal vorne fahren und den anderen Windschatten spenden. Treffpunkt ist um 17:45 Uhr an der Fleher Brücke, um 18 Uhr ist Abfahrt. Wir fahren eine gleichbleibende, flache Runde zur Halde (~55km) und enden wieder an der Fleher Brücke. Danach geht's für alle die Lust haben zum Stammtisch in der Brauerei Kürzer in der Fichtenstraße, Flingern.
Diese Ausfahrt richtet sich an erfahrene Fahrerinnen, die sich sicher in Gruppen bewegen können, mit Handzeichen und Co vertraut sind und gut mit ihrem Fahrrad und ihrer Kraft umgehen können.
Ziel ist einen neuen Trainingsreiz zu setzen und sich auch mal vorne im Wind behaupten zu können. Das Tempo wird je nach Gruppe und Wind zwischen 26-28km/h sein.
Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung.
Wir legen großen Wert darauf, dass wir als disziplinierte und gut organisierte Gruppe wahrgenommen werden.
Die Erlöse aus den Ticketeinnahmen gehen zu 100% an einen guten Zweck. Ob für das World Bicycle Relief oder Cycle4Waters oder teils/teils, werden wir im Laufe der Saison entscheiden.
Allgemein:
Die unten genannten Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmerinnen bei von der
Schicke Mütze GmbH (im Folgenden „SCHICKE MÜTZE“ oder „Veranstalterin“ genannt) organisierten Radausfahrten (im Folgenden auch „Veranstaltung“ genannt).
Verhalten/Ordnung:
1. Die Ausfahrten von SCHICKE MÜTZE haben zu keiner Zeit den Charakter eines
Radrennens. Es erfolgen weder Zeitnahmen noch wird eine Rangfolge der Teilnehmer:innen ermittelt. Bei Missachtung dieser Regel können Teilnehmerinnen von den Verantwortlichen oder deren Erfüllungsgehilfen sofort von der Ausfahrt ausgeschlossen werden
2. Die Ausfahrten von SCHICKE MÜTZE sind, wenn nicht ausdrücklich anders deklariert, Rennradausfahrten, an denen ausschließlich auf Fahrrädern mit sogenanntem Rennradbügel
teilgenommen werden darf.
3. Die SCHICKE MÜTZE legt Wert auf einen respektvollen, freundlichen Umgang innerhalb
der Teilnehmendengruppe, aber auch gegenüber allen Zufußgehenden, Radfahrenden und
KFZ-Führenden, denen man bei der Ausfahrt begegnet. Sollte eine Teilnehmerin ein
Verhalten an den Tag legen, das nach Ansicht der Veranstalterin oder deren
Erfüllungsgehilfen dieser Regel widerspricht, behalten sie sich vor, diese Teilnehmerin von
der Ausfahrt auszuschließen.
4. Die Teilnehmerin ist für den einwandfreien technischen Zustand und die Sicherheit seines
mitgebrachten Fahrrads selbst verantwortlich. Eine Überprüfung privater Fahrräder durch die
Veranstalterin findet nicht statt. Sollte die Veranstalterin dennoch ein Fahrrad als nicht für die
Ausfahrt geeignet erachten, so kann sie die Teilnehmerin von der Ausfahrt jederzeit
ausschließen – sowohl vor Beginn als auch während der Ausfahrt.
5. Die Teilnehmerin hat sich vor Beginn der Ausfahrt mit allgemeinen Gruppenregeln für
Rennradausfahrten vertraut gemacht und befolgt sie. Das Briefing der Veranstalterin vor einer
Ausfahrt kann diese Gruppenregeln immer nur in Teilen enthalten.
6. Während der Ausfahrten ist den Anweisungen der Veranstalterin und deren
Erfüllungsgehilfen unbedingt Folge zu leisten.
Gefahren:
1. Die Teilnehmerin nimmt auf eigene Gefahr an der Ausfahrt von SCHICKE MÜTZE teil.
2. Der Teilnehmerin ist bewusst, dass es sich bei den Ausfahrten um Veranstaltungen handelt, die im öffentlichen Straßenverkehr auf nicht abgesperrten oder gesicherten Stecken stattfindet und damit ein erhöhtes Gefahrenpotential enthält, bei der trotz Beachtung der erforderlichen
Sorgfalt eine Schädigung nicht auszuschließen ist.
3. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist einzuhalten.
4. Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms ist verpflichtend.
Haftung:
1. Jede Teilnehmerin ist verpflichtet, selbst für eine gültige Haftpflichtversicherung zu sorgen.
Es besteht kein Versicherungsschutz für die Teilnehmerinnen seitens der Veranstalterin.
2. Auf Aufforderung ist die Teilnehmerin verpflichtet, der Veranstalterin einen Nachweis des
Versicherungsschutzes vorzulegen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist die
Teilnahme an der Ausfahrt nicht gestattet.
3. Die Veranstalterin haftet ausschließlich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit oder an Sachen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Veranstalterin beruhen.
Versicherung / Voraussetzungen
Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko. Es gibt seitens des Veranstalters keine Unfallversicherung. Jeder Teilnehmer sollte sich gemäß seinen eigenen Ansprüchen absichern.Es besteht Helmpflicht. Jeder ist für ein technisch einwandfreies Fahrrad verantwortlich.
Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen kann eine Teilnehmerin von der Ausfahrt
ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung einer etwaigen Teilnahmegebühr besteht.
